Objekt Restaurierung Konservierung Schwarz

Auftragsabwicklung

Befundung

Angebot und Vertragsabschluss

Kostenvoranschlag

Kosten

Stundensätze

Transport

Versicherung

Termine

Dokumentation

Haftung

Zahlung

Steuern

Auftragsabwicklung

Die meisten Objekte sind Einzelstücke mit individueller Materialzusammensetzung und Geschichte. Der Aufwand der Restaurierung und Konservierung hängt neben der Größe auch vom Zustand des Objektes sowie seiner chemischen und mechanischen Belastbarkeit und den zukünftigen Umgebungsparametern ab: ob es zum Beispiel in einer klimatisierten Vitrine oder unter freiem Himmel aufgestellt wird. Für den Fall, dass Sie das erste Mal die Arbeit einer Restauratorin in Anspruch nehmen, finden Sie nachfolgend eine kurze Übersicht meiner Vorgehensweise:

Befundung

Bei der Befundung werden in Ruhe und persönlich Zustand, Materialität und Umgebung des Objektes bzw. der Sammlung untersucht. Anschließend werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten und daraus ein Konzept zur Restaurierung und Konservierung erarbeitet. Für die in Frage kommenden Maßnahmen wird je nach Umfang der Arbeiten ein Kostenvoranschlag erstellt. Sofern die Befundung vor Ort und nicht in meiner Werkstatt erfolgt, sind vom Auftraggeber die Zugänglichkeit zum Objekt und ausreichende Lichtverhältnisse sicher zu stellen und mögliche Gefahren vorab bekannt zu geben.

Angebot und Vertragsabschluss

Das Angebot enthält je nach Absprache: Anschreiben, Kostenvoranschlag, Zustandsbeschreibung, Maßnahmenkonzept, Kostenübersicht und Zuschlagsfrist. Sollten Sie Fragen dazu habe, können sie mich gerne schriftlich oder fernmündlich kontaktieren. Als verbindliche Auftragserteilung gilt die schriftliche Bestätigung des von mir abgegebenen Angebotes in analoger oder digitaler Form unter Angabe von Angebotstitel und Angebotsdatum. Die Zustellung meines Angebotes erfolgt meist in digitaler Form als pdf, auf Wunsch stelle ich es Ihnen auch gerne als Brief zu.

Kostenvoranschlag

Je nachdem, ob es sich um ein überschaubares oder komplexes Objekt oder Projekt handelt, biete ich Ihnen nach eigenem Ermessen entweder einen Pauschalpreis, einen verbindlichen oder einen unverbindlichen Kostenvoranschlag an. Achten Sie bitte auf die genaue Bezeichnung in der Betreffzeile meines Angebotes für Ihr Objekt oder Projekt.
Der Pauschalpreis ist für beide Seiten verbindlich und Sie zahlen den Fixpreis für genau bestimmte Leistungen (Arbeit, Material, Reisekosten).
Beim verbindlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie eine genaue Kostenübersicht (Preis/Arbeitsstunde, Anzahl der Arbeitsstunden/Maßnahme, Kosten Arbeitszeit insgesamt; Details zu Material und Materialkosten, et cetera) und bezahlen maximal den Angebotspreis. Wenn weniger Zeit oder Material gebraucht wurde, als angenommen, wird diese Ersparnis an Sie weitergegeben.
Wenn Objekte oder Projekte bei der Befundung als nicht genau kalkulierbar eingeschätzt werden, erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Hier können zusätzliche Kosten entstehen, die den Angebotspreis um ca. 10 bis 15 % überschreiten. Für den Fall, dass bei der Bearbeitung beträchtliche, sachlich gerechtfertigte und unvermeidbare Preisüberschreitungen absehbar werden, stelle ich die Arbeiten vorübergehend ein und informiere Sie über die mögliche Kostenüberschreitung. Sie haben in diesem Fall zwei Möglichkeiten: Sie stimmen der Fortführung der Arbeiten zu und tragen die Mehrkosten oder Sie lehnen die Fortführung der Arbeiten ab und bezahlen nur die bis dahin erbrachten und ggf. noch angebotenen, durchführbaren Leistungen.

Kosten

Für einen Kostenvoranschlag sind manchmal aufwendige Vorarbeiten wie Anreise, Befundung, Recherche, Probearbeiten, Konzept-Erstellung, Materialanalysen et cetera notwendig. Abgeleitet aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Leistungen im Zweifel immer entgeltlich erbracht werden, behalte ich mir vor, dafür eine Rechnung zu stellen. Auf mögliche entstehende Kosten weise ich Sie im gegebenen Fall vorab mündlich oder schriftlich hin. Wird der Betrag für die Erstellung des Kostenvoranschlages nicht im Vorhinein vereinbart, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart, wobei die mit der Erstellung des Kostenvoranschlages im Zusammenhang stehenden Vorarbeiten (s.o.) berücksichtigt werden. Im Falle der Beauftragung wird kein Entgelt für den Kostenvoranschlag verlangt, es sei denn, der Kostenvoranschlag ist der Auftrag.
Es kann vorkommen, dass im Zuge eines Projektes Änderungen der ursprünglich geplanten Maßnahmen oder zusätzliche Leistungen gewünscht werden. Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht im Kostenvoranschlag enthalten und sind daher von dem dort genannten Entgelt auch nicht umfasst.
Ganz allgemein kann auch gesagt werden, dass sich die Kosten für eine Restaurierung nicht vom monetären Wert eines Objektes ableiten lassen. Übersteigen die Kosten der Bearbeitung den Geldwert, muss der Auftraggeber entscheiden ob sich eine Konservierung und Restaurierung im Hinblick auf den ideellen und emotionalen Wert dennoch lohnt.

Stundensätze

Je nach Gesamt-Auftragsvolumen bzw. Anspruch der Arbeit kalkuliere ich mit angepassten Stundensätzen. Je langfristiger eine Bearbeitung oder ein Projekt, desto geringer der Stundensatz, je anspruchsvoller die Arbeit, je höher der Stundensatz.

Für die Mitarbeit bei Groß-Projekten kann Regiepreis-Abrechnung nach tatsächlicher Leistung (Stunden/Material/Spesen) erfolgen, der Stundensatz richtet sich dabei nach Umfang und Art der Arbeit.

Fahrtzeiten werden als Passivstunden mit 15 €/h kalkuliert und zusammen mit den Reisekosten (Fahrttickets/Übernachtungen) als Position im Kostenvoranschlag aufgeführt bzw. abgerechnet. Falls Reisekosten durch Kombination mit anderen Aufträgen geringer ausfallen, zahlen Sie diese nur anteilig.

Transport

Die Durchführung von Objekttransporten in die Werkstatt und zurück zum Auftraggeber werden vorab besprochen und demgemäß angeboten. Sie können Ihre Objekte selbst anliefern oder anliefern lassen. Bezüglich Verpackung berate ich Sie gerne oder leihe Ihnen Verpackungsmaterial. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ich die Objekte verpacke und inklusive Transportversicherung hole und bringe. Die Kosten dafür werden auf Grundlage von Leihwagenkosten, Arbeitszeit, Kilometern, Verpackungsmaterial und Objektwert kalkuliert und angeboten.

Versicherung

Ihre Objekte sind in meiner Werkstatt durch eine Kunst- und Sachversicherung geschützt, die nach Bedarf an den Objektwert angepasst werden kann. Falls notwendig kann ich für Objekte eine Transportversicherung in Anspruch nehmen. Des Weiteren habe ich eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Bearbeitungsschäden beinhaltet.

Termine

Die im Kostenvoranschlag kalkulierten Arbeitsstunden ergeben zusammengerechnet nicht den Bearbeitungszeitraum, weil z.B. Trocknungszeiten darin nicht berücksichtigt sind. Die tatsächliche Verweildauer eines Objektes in der Werkstatt dauert daher meist länger, als aufgrund der tatsächlichen Bearbeitungszeit angenommen werden könnte.

Dokumentation

Für Institutionen wie Museum, Kirche oder Denkmalamt ist meist eine ausführliche Dokumentation sinnvoll, welche Objektdaten, Ergebnisse von Recherchen und Analysen, Zustandsbeschreibung und deren Ursachen sowie Konzept, durchgeführte Maßnahmen, verwendete Materialien und Empfehlungen in Schrift und Bild enthält und deren Preis im Kostenvoranschlag angegeben wird. Auf Wunsch erhalten Privatpersonen ebenfalls eine ausführliche Dokumentation, andernfalls mindestens eine Kurzdokumentation in abgesprochenem Umfang.

Haftung

Der Zustand eines Objektes hängt nicht nur vom Material oder dem Alter ab, sondern auch von den Umgebungsparametern wie Temperatur, Luftfeuchte, direkte Sonneneinstrahlung, Luftschadstoffen, Handhabung und Pflege. Ich bearbeite Objekte nach bestem Wissen und Gewissen und gebe gerne Pflegehinweise für die Zeit nach der Restaurierung. Sollten Sie nach der Restaurierung Mängel an oder aufgrund meiner Arbeit feststellen, würde ich mich freuen, wenn Sie mit mir persönlich Kontakt aufnehmen, um die Klärung und Behebung zu besprechen. Werden notwendige Maßnahmen aus Kostengründen nicht gewünscht oder Pflegehinweise nicht berücksichtigt, kann keine Gewährleistung für den langfristigen Erhalt eines Objektes eingefordert werden.

Zahlung

Nach meiner Angebotsstellung besteht die Möglichkeit, das Sie frühzeitig eine Ratenzahlung mit mir vereinbaren. Sie erhalten grundsätzlich nach Durchführung der Arbeiten und Objektrückgabe eine Rechnung in der alle zur Überweisung erforderlichen Daten enthalten sind. Sollte Ihre Zahlung nicht fristgerecht eingehen, behalte ich mir vor Sie fernmündlich bzw. schriftlich daran zu erinnern. Sollte die Zahlungsfrist unbegründet unverhältnismäßig oder mutwillig langfristig überzogen sein, werde ich das gesetzliche Mahnverfahren in Anspruch nehmen.

Steuern

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 USt bin ich von der Umsatzsteuer ausgenommen und habe keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Demzufolge haben Sie als Kunde keine Steuern auf meine Leistungen zu zahlen.

Anmerkungen

In den Abschnitten „Kostenvoranschlag“ und „Kosten“ sind teilweise inhaltliche Zitate von anwalt-guntramsdorf.at eingearbeitet.